Was ist die BEG Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit 2021 das
zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen und Neubauten.
Sie wird über zwei Stellen abgewickelt:
BAFA
BEG Einzelmaßnahmen
15–70%
Zuschüsse für einzelne Maßnahmen: neue Heizung, Dämmung, Fenster, Lüftung. Kein Kredit, direkter Zuschuss.
KfW
BEG Wohngebäude
Kredit + 5–20%
Zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Tilgungszuschuss möglich.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Überblick 2026
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist für die meisten Hauseigentümer das
relevanteste Programm. Sie fördert konkrete Maßnahmen mit direkten Zuschüssen –
kein Kredit, keine Rückzahlung.
| Maßnahme |
Förderung |
Max. förderfähige Kosten |
Max. Zuschuss |
| Wärmepumpe (Luft oder Erde) |
30–70% |
30.000 € / WE |
21.000 € |
| Biomasse-Heizung (Pellets) |
30–50% |
30.000 € / WE |
15.000 € |
| Solarthermie |
25–45% |
30.000 € / WE |
13.500 € |
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) |
15% |
60.000 € / WE |
9.000 € |
| Lüftungsanlage mit WRG |
15% |
60.000 € / WE |
9.000 € |
| Energieberatung (iSFP) |
80% |
1.300–1.700 € |
1.360 € |
WE = Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Maximalbetrag
pro Wohneinheit, nicht pro Gebäude. Ein Haus mit 4 Wohnungen kann also bis zu
4 × 21.000 € = 84.000 € Förderung für Wärmepumpen erhalten.
Boni bei der Heizungsförderung
Für die Heizungsförderung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) gibt es zusätzliche
Boni die gestapelt werden können:
Immer
Basis-Förderung
30%
Für alle, beim Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine erneuerbare Heizung.
Beim Austausch
Geschwindigkeitsbonus
+20%
Beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung vor 2029.
Einkommensabhängig
Einkommensbonus
+30%
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr.
Maximum
Alle Boni kombiniert
70%
Höchstmögliche Förderung für Einkommensschwache beim Heizungstausch bis 2028.
Wichtig – Antrag vor Vertragsschluss: Die BAFA-Förderung muss
grundsätzlich vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker
beantragt werden. Wer erst nach dem Auftrag beantragt, bekommt keine Förderung.
Ausnahme: Heizungsförderung darf in bestimmten Fällen innerhalb von 3 Monaten nach
Vertragsschluss beantragt werden.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die BAFA-Förderung
1
Energieberatung einholen (empfohlen)
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater wird mit 80% gefördert (max. 1.360 €) und ist Voraussetzung für höhere Fördersätze beim KfW-Kredit.
2
Antrag beim BAFA stellen
Online auf bafa.de – Sie brauchen eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und Angebote von Fachbetrieben. Noch kein Vertrag unterschreiben!
3
Bestätigung abwarten, dann beauftragen
Nach Eingang der Förderbestätigung können Sie den Handwerker beauftragen. Die Bestätigung kommt meist automatisch (kein Warten auf Bearbeitung nötig).
4
Maßnahme durchführen lassen
Die Ausführung muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Lassen Sie sich eine Rechnung mit allen relevanten Angaben ausstellen.
5
Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 24 Monaten nach Antragstellung müssen Rechnung und Nachweis der fachgerechten Ausführung beim BAFA eingereicht werden.
6
Auszahlung erhalten
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen – typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen.
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KfW-Kredit für Komplettsanierungen
Wer sein Gebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann über die KfW einen
zinsgünstigen Kredit erhalten – zusätzlich zum BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen.
Das KfW-Programm 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) bietet:
Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss: 5–45% je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
Zinssatz: vergünstigt, aktuell ca. 2–4% effektiv
Laufzeit: bis zu 30 Jahre
Je besser der erreichte Effizienzhaus-Standard, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus 40 erhält 20%, Effizienzhaus 40 Plus sogar 45% Tilgungszuschuss.
Steuerliche Förderung als Alternative
Wer keinen BAFA-Antrag stellt, kann alternativ eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG
nutzen: 20% der Sanierungskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen,
verteilt auf 3 Jahre (max. 40.000 € pro Objekt).
Diese Variante lohnt sich besonders wenn Sie einen hohen Steuersatz haben und
keine Zeit für den BAFA-Antragsprozess aufwenden möchten. BAFA-Förderung und
Steuerermäßigung können für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden.
Häufige Fehler bei der Förderbeantragung
Antrag nach Vertragsschluss gestellt
Der häufigste Fehler – und nicht rückgängig zu machen. Stellen Sie den Antrag
immer vor der Beauftragung des Handwerkers, selbst wenn Sie noch kein konkretes Angebot haben.
Nicht zugelassener Fachbetrieb
Nur Fachbetriebe die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen geförderte
Maßnahmen durchführen. Prüfen Sie das vor Vertragsschluss.
Fehlende Fachunternehmer-Bestätigung
Für die Heizungsförderung benötigen Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) vom
Fachbetrieb. Viele Handwerker kennen dieses Formular – bestehen Sie darauf.
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